Soul

Energieeffizienz, Immobilienwertsteigerung, Optimierung der Investitionen
Ihr Erfolg ist unser einziges Ziel
Ihr Partner für die Optimierung der Unternehmenskosten

WER WIR SIND

Gegründet im Jahr 2012 in Bozen, hat sich Soul in nur wenigen Jahren zum Marktführer für Dienstleistungen in der Energiebranche entwickelt und betreut heute internationale Großkunden. In der Zwischenzeit expandiert das Unternehmen sowie die Belegschaft, und neue Geschäftsbereiche werden ins Leben gerufen:Immobilien und geförderte Finanzierungen.

Innovation

Leidenschaft und Innovation sind das Herzstück unserer Arbeit. Wir sind der Referenzpartner für die Entwicklung von Unternehmen in Italien. Wir glauben an deren Potenzial und bieten konkrete Lösungen an, um mit Vertrauen zu investieren und mit Intelligenz zu sparen.

Ethik

Das Vertrauen unserer Kunden basiert auf dem, woran wir glauben: dem Wert der Menschen und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kompetenzen. Das hochqualifizierte Team Soul bietet innovative Lösungen sowohl in regulatorischer als auch in technischer Hinsicht. Wir arbeiten transparent und garantieren konkrete Ergebnisse, um für jeden Kunden einen echten Mehrwert zu schaffen.

Nachhaltigkeit

Gegründet in Südtirol, stammen wir aus einer Region, in der Umwelt und nachhaltige Entwicklung seit jeher im Mittelpunkt stehen. Nachhaltigkeit bedeutet für uns Vision und Zukunft. Wir stehen Unternehmen zur Seite, um Herausforderungen in konkrete Wachstumschancen umzuwandeln.

Unser Team

Unser Team setzt sich aus 30 multidisziplinären Fachkräften zusammen, die von über 100 Partnern im gesamten nationalen Hoheitsgebiet bei der Verwaltung von operativen Tätigkeiten und Routineaufgaben unterstützt werden. Dank des Einsatzes und der Zielstrebigkeit unseres Teams konnten wir in über 10 Jahren Erfahrung ein hochgradig spezialisiertes Fachwissen in unseren 3 Einsatzbereichen erwerben.



Unsere Geschichte

2006

Gründung der ersten Gesellschaft im Sektor der erneuerbaren Energien, spezialisiert auf Ingenieurdienstleistungen, Planung und Realisierung von Photovoltaik-Anlagen.

2012

Gründung der Spin-off Soul S.R.L (GmbH), die sich der Beratung im Bereich erneuerbarer Energien widmet. Parallel dazu wird die Abteilung für geförderte Finanzierung zur Unterstützung der Kundeninvestitionen geschaffen.

2015

Die Abteilung Real Estate entsteht, welche die bei der Beratung von tausenden Photovoltaik-Anlagen gesammelte Erfahrung auf die Optimierung von Katastererträgen im Produktions- und Industriesektor ausweitet. Im gleichen Jahr werden zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs diverse Rechtseinheiten ins Leben gerufen: innovative Start-ups, ein Gründerzentrum, ein Fachverband sowie eine Konsortialgesellschaft.

2016

Die Expansion der Aktivitäten veranlasst Soul, das eigene Target zu vergrößern: von kleinen und mittelständischen Unternehmen hin zu Großunternehmen.

2018

Die Geburtsstunde von Soul Energy Service, einem Spin-off, das sich auf Serviceleistungen in der Energiebranche konzentriert. Gleichzeitig nimmt das Projekt des neuen Firmensitzes Gestalt an, im Einklang mit den Werten für Umwelt und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

2019

Einweihung des Hauptsitzes in Bozen (Via Sebastian Altmann). Eröffnung der operativen Büros in Verona und Portici (NA) sowie verschiedener Vertriebsstützpunkte im gesamten Staatsgebiet.

2022

Einführung des Organisationsmodells 231.

2023

Erhalt der Zertifizierung ISO 9001.

2024

Soul Energy Service erlangt die ESCO-Zertifizierung (Energy Service Company).

Energie

Wir bieten den Kunden konkrete Lösungen an, die signifikante Einsparungen generieren können.

Energy efficiency

Photovoltaik

Energieverwaltung

Real Estate

Wir optimieren die Immobilien-Assets der Kunden, indem wir spezialisierte Beratungen durch unser multidisziplinäres Team und eine mehr als zehnjährige Erfahrung anbieten.

Optimierung von IMU, TARI und ICP (Grundsteuer, Abfallgebühr und Werbesteuer)

Wir optimieren den Katasterertrag, um eine gerechte und angemessene IMU (kommunale Grundsteuer) zu gewährleisten, mit einer jährlichen Ersparnis von 15 % bis 40 %, wobei wir den gesamten Prozess auf Erfolgsbasis verwalten. Wir kontrollieren und vereinheitlichen die Belastung durch die Abfallsteuer auf Basis der geltenden Normen und rechtlichen Auslegungen. Wir überprüfen die Aktualisierung und damit die Stimmigkeit der Gemeindesteuer für Werbung.

Due-Diligence-Prüfung und Wertermittlungsgutachten

Konformitätsprüfungen für den Kauf und Verkauf von Gebäuden, Schätzgutachten für die Steuerberechnung und für die IMU-Erklärungen von bebaubaren Flächen.

Verwaltung von Rechtsstreitigkeiten

Komplette Abwicklung von Steuerstreitverfahren durch alle Instanzen mit Vergütung auf Erfolgsbasis, Anträge auf Steuererstattung und Vergleichsvereinbarungen.

Plattform „RealEasy”

Wir haben die digitale Plattform RealEasy für die Verwaltung der Immobilienwerte unserer Kunden entwickelt. Die Software ermöglicht es, das eigene Immobilienvermögen auf einfache, effektive und zentralisierte Weise zu überwachen, zu verwalten und zu optimieren.

Geförderte Finanzierung

Wir helfen den Kunden bei der Optimierung der Investitionsausgaben (CAPEX), indem wir nationale und lokale Normen wirksam anwenden, eine vollständige Betreuung bieten und die Resultate gemeinsam nutzen.

Förderungsformen

Verwaltungsbehörden

Aktivitätsphasen

Gegründet in Südtirol, stammen wir aus einer Region, in der Umwelt und nachhaltige Entwicklung seit jeher im Mittelpunkt stehen. Nachhaltigkeit bedeutet für uns Vision und Zukunft. Wir stehen Unternehmen zur Seite, um Herausforderungen in konkrete Wachstumschancen umzuwandeln.

Was man über uns sagt

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News

Neuerung OIC 16: Zukünftige Ausgaben für Anlagenabrisse und Standortsanierung sind nun steuerlich absetzbar

24. Juli 2025
Seit 2024 können zukünftige Ausgaben für den Abriss von Anlagen und die Sanierung von Standorten kapitalisiert werden, vorausgesetzt, es liegt eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht sowie ein beeidetes Expertengutachten vor

Mit den im März 2024 veröffentlichten Ergänzungen hat das italienische Rechnungslegungsorgan (OIC) den buchhalterischen Ansatz für die Abrisskosten von Anlagegütern und die Sanierung von Produktionsstandorten maßgeblich geändert.

Was ändert sich konkret?

Die Kosten für Anlagenabriss und/oder Standortsanierung:

  • müssen bereits zum Zeitpunkt der Verpflichtung in den Anschaffungskosten des Anlageguts kapitalisiert werden
  • und nicht mehr, wie es früher üblich war, zum Zeitpunkt des tatsächlichen Anfalls der Ausgaben.

Gegenüber der rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung wird eine Rückstellung für Risiken und Verpflichtungen gemäß OIC 31 gebildet, und im Gegenzug wird der Wert des Anlageguts gemäß OIC 16 erhöht. Dieser neue Buchwert ist dann Gegenstand einer systematischen Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer der Sachanlage.

Welche Kosten sind betroffen?

  • Abriss von Anlagen;
  • Standortsanierung (z.B. Erdreichauffüllung, Dekontaminierungen).

Die zugrunde liegende Logik: zwei Informationsebenen

Der neue Ansatz verfolgt das Ziel, Folgendes bereitzustellen:

  1. Eine vollständige Vermögensinformation: Die Gesamtkosten der Investition umfassen auch die zukünftigen Verpflichtungen zur Stilllegung.
  2. Eine konsistente Performance-Information: Die Kosten werden über die Nutzungsdauer des Gutes abgeschrieben, was die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Ergebnisse verbessert.

Zivilrechtliche Einstufung

Gemäß der Neufassung des OIC 16 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Folgendes beinhalten:

  • die für die Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstands angefallenen Initialkosten;
  • die geschätzten Kosten, die für den Abriss und die Entfernung des Gutes sowie für die Sanierung des Standorts erforderlich sind, sofern diese Verpflichtungen aus gesetzlichen Vorschriften, Verträgen, Vereinbarungen oder Konzessionen resultieren.

Diese Kosten sind auf prospektiver Basis zu schätzen sowie, falls relevant, zu barwertorientierten Sätzen abzuzinsen und müssen dem Buchwert der Anlage zugeschlagen werden, wodurch sie den zugehörigen Abschreibungsverlauf mitbestimmen. Auf dokumentarischer Ebene stellt die Präsenz eines vereidigten technischen Gutachtens das geeignete Instrument dar, um die Höhe und die Art der Rückstellung zu rechtfertigen sowie das Unternehmen im Falle einer Prüfung zu schützen.

Das Ziel der OIC-Intervention ist es, die nationale Praxis an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 16 und IFRIC 1) anzupassen und so eine wirtschaftlich korrekte Darstellung der künftigen Lasten im Zusammenhang mit der Stilllegung des Vermögensgegenstands zu gewährleisten.

Steuerliche Konsequenzen

Unter steuerrechtlichen Aspekten bewirkt die initiale Kapitalisierung zukünftiger Aufwendungen eine periodengerechte steuerliche Absetzbarkeit im Sinne des Art. 109, Abs. 1 und 2, Buchstabe b) des TUIR.

Dieser Ansatz wurde von der Finanzbehörde mit Auskunftsersuchen Nr. 272/2022 bestätigt, in dem anerkannt wird, dass die von Beginn an im Wert des Gutes erfassten Abrisskosten nach den ordentlichen Steuersätzen abgeschrieben und abgesetzt werden können, auch wenn sie finanziell noch nicht angefallen sind.

Es handelt sich um einen wesentlichen Wendepunkt: Während diese Kosten in der Vergangenheit im Allgemeinen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Anfalls abgesetzt wurden, ist es nun möglich, deren steuer

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REPowerEU

12. Juni 2025
Fördermaßnahmen für die Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in kleinen und mittleren Unternehmen

Vom 8. Juli bis zum 30. September 2025 ist das neue Zeitfenster der REPowerEU-Ausschreibung geöffnet, die nicht rückzahlbare Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen bietet, die in Photovoltaik-Anlagen, Kleinwindkraftanlagen und Speichersysteme investieren, wobei Restmittel in Höhe von 178,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Förderung deckt

  • bis zu 40 % der Kosten für kleine Unternehmen (30 % für mittlere) für den Kauf und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (FER),
  • 30 % der Kosten für Energiespeichersysteme,
  • 50 % der Ausgaben für die Energiezertifizierung, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jeder Antrag darf sich nur auf eine einzige Produktionseinheit beziehen, bei einer maximalen Investitionssumme von 1 Million Euro, mit deren Durchführung erst nach der Einreichung des Antrags begonnen werden darf.

Ausgeschlossen sind

  • die im Anhang 1 der Ausschreibung aufgeführten spezifischen Sektoren;
  • Unternehmen mit hohem Energiebedarf (energivore Betriebe) sowie Unternehmen mit hohem CO₂-Ausstoß im ETS-System;
  • Antragsteller, die bereits das Zeitfenster im Juni 2025 genutzt haben.
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Campingplätze und Mobilheime, Verlängerung der Fristen bis zum 15.12.2025

5. Mai 2025
Die Einreichung der Aktualisierungsdaten für die Katastralmappe und das Gebäudekataster wurde vom 15. Juni auf den 15. Dezember 2025 verlängert

Das Tourismusministerium verschiebt die Frist, bis zu der die Katasterinhaber von Beherbergungsbetrieben im Freien die Unterlagen zur Aktualisierung der Katastralmappe und des Gebäudekatasters einreichen müssen, vom 15. Juni 2025 auf den 15. Dezember 2025.

Die Initiative entstand, um eine landesweit einheitliche Anwendung der neuen Regelung über die katastrale Irrelevanz mobiler Unterkünfte (Mobilheime und Maxicaravans) in Beherbergungsbetrieben im Freien zu gewährleisten, damit sowohl die Finanzbehörde die Verfahren standardisieren als auch die Katasterinhaber einer einheitlichen Interpretationslinie für die korrekte Identifizierung der zu erfassenden und zu bewertenden Güter folgen können.

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Neue buchhalterische Behandlung von Abriss- und Sanierungslasten: die Neuerungen des OIC 16

3. April 2025
Mit den am 18. März 2024 veröffentlichten Ergänzungen hat der OIC die Rechnungslegungsstandards OIC 16 und OIC 31 aktualisiert. Diese Änderungen haben das Ziel, eine getreuere Darstellung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Ende der Nutzungsdauer von Anlagegütern zu liefern.

Einleitung

Infolge der am 18. März 2024 veröffentlichten Ergänzungen hat das Italienische Rechnungslegungsorgan OIC die Rechnungslegungsprinzipien OIC 16 und OIC 31 angepasst, wodurch ein neues Modell zur buchhalterischen Behandlung von Abriss- und Sanierungskosten eingeführt wurde. Diese Änderungen, die ab den Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre mit Beginn ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind, haben das Ziel, eine getreuere Darstellung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Ende der Nutzungsdauer von Anlagegütern zu liefern.

Vorheriger Sachverhalt

Vor den Ergänzungen erlaubte der OIC 16 nicht die Kapitalisierung von Abriss- und Sanierungslasten bei den Anschaffungskosten des Anlageguts. Derartige Kosten wurden in der Regel als zeitanteilige Zuführungen zu Rückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Betriebsdauer des Anlageguts ausgewiesen. Der OIC 31 sah seinerseits keine spezifischen Regeln für Abriss- und Sanierungsrückstellungen vor, mit Ausnahme der Kosten für den Abriss von Deponien. Infolgedessen mussten die Unternehmen eine Passivstellung für diese Ausgaben bilden, die erst zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Entstehung steuerlich abzugsfähig waren.

Eingeführte Neuerungen

Mit den vorgenommenen Änderungen sieht der OIC 16 nun vor, dass die Kosten für Abriss und Sanierung, sofern sie auf gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen beruhen, als integraler Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlageguts kapitalisiert werden. Im Gegenzug wird ein Fonds für künftige Aufwendungen eingestellt. Dieser Fonds wird durch die Verrechnung von Abzinsungszinsen progressiv aufgestockt, wobei diese Zinsaufwendungen den Wert des Fonds fortlaufend steigern. Der aktuelle Wert dieser Aufwendungen unterliegt der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer des Gutes hinweg.

Für die in der Bilanz des Nutzers ausgewiesenen Vermögenswerte, die auch zur Nutzung erworben wurden (beispielsweise durch Leasing oder Konzession), erlaubt der OIC 31 die Kapitalisierung der Abriss- und Sanierungskosten unter den immateriellen Anlagewerten. In diesem Fall bildet ein immaterieller Anlagewert das Gegenstück zum Passivfonds, der gemäß OIC 24 unter den „Sonstigen immateriellen Anlagewerten“ ausgewiesen wird.

Steuerliche Implikationen und Bedingungen für die Inanspruchnahme

Das Assonime-Rundschreiben Nr. 26 vom 19. Dezember 2024 hat die steuerlichen Auswirkungen der neuen Bestimmungen analysiert und die steuerliche Anerkennung der erfassten Abschreibungen für Zwecke der IRES und IRAP im Rahmen der tabellarischen Koeffizienten in Aussicht gestellt. Die Aufzinsungslasten sind vorsichtshalber in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Zinsen zu verbuchen und sind abzugsfähig. In diesem Zusammenhang wird eine gezielte Auslegung des MEF (Ministero dell’Economia e delle Finanze – Ministerium für Wirtschaft und Finanzen) zur Absicherung der steuerlichen Abziehbarkeit erwartet.

Um die Abriss- und Sanierungskosten kapitalisieren zu können, ist eine vorherige administrative Genehmigung für die Entsorgung erforderlich. Bei Photovoltaik-Anlagen bezieht sich diese Zulassung zum Beispiel auf den Abriss von Dächern, der unter der Genehmigung für den Oberflächenbetrieb erfolgen muss und eine detaillierte Auflistung aller geförderten Komponenten erforderlich macht. Für den Fall, dass keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Lasten besteht, bleibt die Rückstellung nur für zivilrechtliche Zwecke relevant, wobei die steuerliche Abzugsfähigkeit erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung bestätigt wird.

Die Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards gemäß den Ergänzungen OIC 16 und 31 stellt einen Schritt zu einer genaueren Darstellung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abriss und der Sanierung von Anlagegütern dar und erleichtert gleichzeitig den Zugang zu steuerlichen Vorteilen, sofern die vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

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CER - Gemeinschaften für erneuerbare Energien

27. März 2025
Vorschriften zur Begünstigung von Erzeugern und Verbrauchern, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen.

Der Umweltminister Gilberto Pichetto hat ein Dekret unterzeichnet, das die Anreize für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (CER bzw. EEG) ändert, indem es den Zugang auf Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern ausweitet, Flexibilität bei den Umsetzungsfristen einführt, eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des Beitrags ermöglicht und den Kürzungsfaktor für die Kumulierung mit anderen Förderungen abschafft, vorbehaltlich der Prüfung durch den Rechnungshof.

Die Förderung umfasst eine Anreiztarif-Zahlung von circa 100 € pro MWh sowie einen Kapitalzuschuss in Höhe von 40 %. Im Falle der Inanspruchnahme des Kapitalzuschusses reduziert sich der Anreiztarif um die Hälfte.
Zugelassen sind Anlagen oder Leistungserweiterungen bis maximal 1 MW, die auch mit Speichersystemen ausgestattet sein können.
Der CER können angehören: kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, Gebietskörperschaften (Großunternehmen nur als Drittparteien).
Gefördert werden können nur Anlagen, die ab Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
Die Erzeugungsanlage und der Anschlusspunkt müssen innerhalb desselben Bereichs liegen, der von derselben Primärkabine versorgt wird.

Die Anträge müssen bis zum 30. November 2025 beim GSE (Gestore dei Servizi Energetici – Verwalter der Energiedienstleistungen) eingegangen sein. Eine Kumulierbarkeit der Förderungen ist ausgeschlossen.

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Standort Bozen


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T. 0471 188 6875
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