
Das Tourismusministerium verschiebt die Frist, bis zu der die Katasterinhaber von Beherbergungsbetrieben im Freien die Unterlagen zur Aktualisierung der Katastralmappe und des Gebäudekatasters einreichen müssen, vom 15. Juni 2025 auf den 15. Dezember 2025.
Die Initiative entstand, um eine landesweit einheitliche Anwendung der neuen Regelung über die katastrale Irrelevanz mobiler Unterkünfte (Mobilheime und Maxicaravans) in Beherbergungsbetrieben im Freien zu gewährleisten, damit sowohl die Finanzbehörde die Verfahren standardisieren als auch die Katasterinhaber einer einheitlichen Interpretationslinie für die korrekte Identifizierung der zu erfassenden und zu bewertenden Güter folgen können.