REPowerEU

Fördermaßnahmen für die Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in kleinen und mittleren Unternehmen

Vom 8. Juli bis zum 30. September 2025 ist das neue Zeitfenster der REPowerEU-Ausschreibung geöffnet, die nicht rückzahlbare Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen bietet, die in Photovoltaik-Anlagen, Kleinwindkraftanlagen und Speichersysteme investieren, wobei Restmittel in Höhe von 178,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Vom 8. Juli bis zum 30. September 2025 ist das neue Zeitfenster der REPowerEU-Ausschreibung geöffnet, die kleinen und mittleren Unternehmen gewidmet ist, die in Photovoltaik-Anlagen, kleine Windenergieanlagen und Energiespeichersysteme investieren. Die bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 178,6 Millionen Euro, die in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausgezahlt werden.

Die Förderung deckt

  • bis zu 40 % der Kosten für kleine Unternehmen (30 % für mittlere) für den Kauf und die Installation von erneuerbaren Energieanlagen (FER);
  • 30 % der Kosten für Energiespeichersysteme;
  • 50 % der Ausgaben für die Energiezertifizierung, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jeder Antrag darf sich nur auf eine einzige Produktionseinheit beziehen, bei einer maximalen Investitionssumme von 1 Million Euro, mit deren Durchführung erst nach der Einreichung des Antrags begonnen werden darf.

Ausgeschlossen sind

  • die im Anhang 1 der Ausschreibung aufgeführten spezifischen Sektoren;
  • Unternehmen mit hohem Energiebedarf (energivore Betriebe) sowie Unternehmen mit hohem CO₂-Ausstoß im ETS-System;
  • Antragsteller, die bereits das Zeitfenster im Juni 2025 genutzt haben.


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