
Der Umweltminister Gilberto Pichetto hat ein Dekret unterzeichnet, das die Anreize für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (CER bzw. EEG) ändert, indem es den Zugang auf Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern ausweitet, Flexibilität bei den Umsetzungsfristen einführt, eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des Beitrags ermöglicht und den Kürzungsfaktor für die Kumulierung mit anderen Förderungen abschafft, vorbehaltlich der Prüfung durch den Rechnungshof.
Die Förderung umfasst eine Anreiztarif-Zahlung von circa 100 € pro MWh sowie einen Kapitalzuschuss in Höhe von 40 %. Im Falle der Inanspruchnahme des Kapitalzuschusses reduziert sich der Anreiztarif um die Hälfte.
Zugelassen sind Anlagen oder Leistungserweiterungen bis maximal 1 MW, die auch mit Speichersystemen ausgestattet sein können.
Der CER können angehören: kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, Gebietskörperschaften (Großunternehmen nur als Drittparteien).
Gefördert werden können nur Anlagen, die ab Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
Die Erzeugungsanlage und der Anschlusspunkt müssen innerhalb desselben Bereichs liegen, der von derselben Primärkabine versorgt wird.
Die Anträge müssen bis zum 30. November 2025 beim GSE (Gestore dei Servizi Energetici – Verwalter der Energiedienstleistungen) eingegangen sein. Eine Kumulierbarkeit der Förderungen ist ausgeschlossen.